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Steuerberatung Riemann

Förderung energetischer Maßnahmen

Energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden werden steuerlich gefördert. Hierzu zählen auch Aufwendungen für Umfeldmaßnahmen (Nebenkosten für die Ausführung einer förderfähigen Maßnahme, wie z. B. Austausch von Heizkörpern, bei Installation einer Erdwärmepumpe), die nicht selbst durch das Fachunternehmen ausgeführt werden, sowie Aufwendungen für separat erworbene Materialien sind nur förderfähig, wenn sie in der Bescheinigung des Fachunternehmens mitausgewiesen sind.

 

Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das Bundesministerium der Finanzen Muster bereit, die mit sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht werden. Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen unter anderem um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind daher die mit dem untenstehenden BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 ergänzten Muster zu nutzen. Sie werden an dieser Stelle auch als Word-Dokument veröffentlicht.



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