Ab dem 01.09.24 wird jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zugeteilt. Die Wirtschaftsidentifikationsnummer (Wirtschafts-ID) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die in Deutschland Unternehmen, Selbstständigen und anderen wirtschaftlich Tätigen (ggf. Organisationen) zugewiesen wird. Sie dient zur eindeutigen Identifikation dieser wirtschaftlichen Einheiten im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Rechtsgrundlage ist § 139c der Abgabenordnung.
Wichtige Punkte zur Wirtschaftsidentifikationsnummer:
Zweck: Die Wirtschafts-ID dient in erster Linie zur Vereinfachung und Verbesserung der Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden. Sie soll dabei helfen, die Verwaltung und Verarbeitung von Steuerangelegenheiten zu optimieren.
Ersetzung der Steuernummer: Die Wirtschafts-ID kann langfristig die herkömmliche Steuernummer ersetzen, die bisher von den Finanzämtern an Unternehmen vergeben wird.
Einführung: Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wurde mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz (StBAAG) eingeführt, um bürokratische Prozesse zu erleichtern und eine zentrale Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke zu schaffen.
Aufbau: Die Wirtschafts-ID hat einen ähnlichen Aufbau wie die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID), die für Privatpersonen verwendet wird, jedoch unterscheidet sie sich in ihrer Struktur und ist speziell für wirtschaftliche Einheiten vorgesehen.
Vergabe: Unternehmen und wirtschaftliche Organisationen erhalten die Wirtschafts-ID automatisch von den Finanzbehörden (Bundeszentralamt für Steuern) zugeteilt, es ist keine gesonderte Beantragung notwendig. Bei mehreren wirtschaftlich verschiedenen Tätigkeiten werden auch verschiedene Nummern vergeben. Dies gilt ggf. auch für Zweigstellen und Filialen.
Die Einführung und Nutzung der Wirtschaftsidentifikationsnummer ist ein Schritt in Richtung einer moderneren und digitalisierten Steuerverwaltung in Deutschland.
Als Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilung ist der 30.09.24 bestimmt. Das BZSt wird vorausichtlich ab dem 01.11.24 bis zum 31.03.2026 die W-IdNr. festgelegen, zuteilen und mitteilen. Bei Unternehmern, die bereits eine USt-IDNr. haben, gilt diese als W-IdNr.
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